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Festsetzung von Überschwemmungsgebieten gem. § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)

Festsetzung von Überschwemmungsgebieten gem. § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i.V.m. § 79 Abs. 2 des Saarländischen Wassergesetzes (SWG).

Für Gewässer, die gemäß § 73 des WHG als Gewässer mit signifikantem Hochwasserrisiko bewertet sind (Risikogewässer), sind gemäß § 76 Abs. 2 des WHG Überschwemmungsgebiete für ein 100-jähriges Hochwasserereignis festzusetzen.  Laut Mitteilung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz in Saarbrücken werden derartige Überschwemmungsgebiete nun u.a. auch für den auf dem Gemeindegebiet Weiskirchen befindlichen Hölzbach ausgewiesen.

Seitens des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz ist in einem ersten Schritt beabsichtigt, den Bürgerinnen und Bürgern umfangreiche Informationen bzgl. des bevorstehenden Verfahrens zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete anhand zu geben.

Zur dauerhaften Bereitstellung von allgemeinen Informationen zu diesem Thema, von Bekanntmachungen zu aktuell laufenden Verfahren und der Bereitstellung der Kartenwerke sowie den relevanten Kontaktdaten des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz und des Umweltministeriums wurde zwischenzeitlich ein eigener Themenbereich auf der Website der saarländischen Wasserwirtschaftsverwaltung mit der folgenden Navigation eingerichtet.

https://www.saarland.de/lua/DE/home/home_node.html

Das Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz hat insbesondere mit Blick auf die Festsetzungsverfahren eine Informationsbroschüre zu dem Thema „Überschwemmungsgebiete“ herausgegeben.

Es besteht die Möglichkeit diese als PDF-Datei elektronisch über die v.g. Website (Themenbereich „Überschwemmungsgebiete“) zu beziehen bzw. einzusehen.

Darüber hinaus kann die Broschüre hier heruntergeladen werden.

Der Bürgermeister, Wolfgang Hübschen