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Geförderte Projekte und Maßnahmen

Geförderte Projekte und Maßnahmen in der Gemeinde Weiskirchen

Abriss des sog. „ehem. Haus Josten“ sowie Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses an derselben Stelle;

Im vergangenen Jahr 2024 konnte das Anfang des 19. Jahrhunderts errichtete sog. „ehem. Haus Josten“, zwischen der „Triererstraße“ sowie der Straße „Am Marktplatz“ im Ortskern von Weiskirchen gelegen, im Auftrage der Gemeinde Weiskirchen abgerissen werden. 

Dieses Gebäude unterlag bis zum Abriss einer Vielzahl von unterschiedlichen Nutzungen. Zuletzt waren dort verschiedene örtliche Vereine beheimatet. 

Seit Ende 2024 befindet sich an derselben Örtlichkeit nunmehr ein Neubauprojekt in der Umsetzung. 

Bei diesem Neubau, welcher nahezu deckungsgleich zum ursprünglichen Bestandsgebäude positioniert wird, handelt es sich um ein sog. „Dorfgemeinschaftshaus“.

Auch dieser Neubau soll dabei den örtlichen Vereinen als „neues Zuhause“ dienen und somit das derzeit vorhandene rege Vereinsleben in Weiskirchen festigen und darüber hinaus weiter fördern. 

Dabei soll auch der örtliche Jugendclub eine Bleibe finden. 

Dieses Neubauprojekt hat seine Grundlage in dem sog. „Teilräumlichen Entwicklungskonzept (TEKO)“ der Gemeinde Weiskirchen. 
Dort ist diese Neubaumaßnahmen in dem ausgewiesenen Fördergebiet zur Umsetzung vorgesehen. 

Als Grundlage für das nunmehr projektbezogene Raumprogramm diente ein vorab erstelltes sog. „Nutzungskonzept/Raumprogramm“.

Selbiges „Nutzungskonzept/Raumprogramm“ konnte dabei die derzeitigen und künftigen Bedürfnisse der örtlichen Vereine unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, der intra- und interkommunalen Kooperationen sowie auch ggfls. bestehender, alternativer Räumlichkeiten darstellen. 

Dieses hier in Rede stehende gemeindliche Projekt unterliegt dankenswerterweise der folgenden finanziellen Förderung.

1.    Das vorerwähnte Abrissprojekt wird im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie darüber hinaus vom Saarland, hier dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, finanziell gefördert. 

2.    Das Neubauprojekt, hier der die Vereinsnutzung betreffende Teil, wird im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie darüber hinaus vom Saarland, hier dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, finanziell gefördert. 

3.    Das Neubauprojekt, hier der den Jugendraum betreffende Teil, wird mit Mitteln des Bundes und des Saarlandes aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes im Rahmen der Dorferneuerung finanziell gefördert.  


Weitere Informationen zu dem hier in Rede stehenden Neubauprojekt können bei der Abteilung Bauen und Finanzen der Gemeindeverwaltung Weiskirchen in Erfahrung gebracht werden. 

Der Bürgermeister 
Stephan Barth 

 


Anlegung einer Blüh- und Aufenthaltsfläche mit Ruhebänken und Infotafel auf dem Friedhof im Ortsteil Weiskirchen der Gemeinde Weiskirchen;

Mit der dankenswerten finanziellen Unterstützung der saarländischen Landesregierung konnte die Gemeinde Weiskirchen auf dem Friedhof im Ortsteil Weiskirchen eine vormals als Gräberfeld genutzt Fläche zu einer Blüh- und Aufenthaltsfläche mit Ruhebänken und Infotafeln umwandeln. 

Dabei wurden seitens der Gemeinde finanzielle Mitteln des Bundes und Landes nach der Förderrichtlinie zum Sonderförderprogramm ländliche Entwicklung (FRL-SRPLE) sowie auch eine Bedarfszuweisung aus dem Ausgleichsstock in Anspruch genommen. 

Auf einer Fläche von rd. 950 m² ist dort eine artenreiche, mehrjährige Blühmischung angesät worden, die der Insektenwelt künftig eine Nahrungsgrundlage darstellt und überdies eine herrliche Blütenbracht präsentiert. 

Zudem konnten entlang dieser Blühfläche 2 Ruhebänke und eine Infotafel installiert werden.

Der Bürgermeister, Wolfgang Hübschen  

     



Gewährung einer Landeszuwendung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der Gemeinden Weiskirchen für den "Barrierefreier Ausbau von sechs Haltepunkten in den Ortsteilen Konfeld, Rappweiler - Zwalbach und Weiskirchen"
 

Folgende Haltepunkte wurden barrierefrei ausgebaut: 

Konfeld - "Schulstraße" (im Bereich der Schule)  

Rappweiler - Zwalbach - "Merziger Straße" (beide Fahrtrichtungen) 

Weiskirchen - "Auf der Heide" (beide Fahrtrichtungen) 

Weiskirchen - "Kurkliniken" 




 

Förderung der Maßnahme "Anlegung eines Fußweges im Bereich des Kinderspiel - und Sportplatzgelände im Ortsteil Rappweiler-Zwalbach"

Das Vorhaben "Anlegung eines Fußweges im Bereich des Kinderspiel - und Sportplatzgelände" im Ortsteil Rappweiler-Zwalbach, wurde mit 13.487,18 € aus der Bund-Länder- Gemeinschaftsausgabe " Verbesserung der Agrastruktur und des Küstenschutzes" unterstützt.

Weiter Informationen hierzu finden sich im Internet unter www.saarland.de/247429.htm und www.dorfentwicklung.saarland.de .

 

Förderung der Bundesregierung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Zuschuss aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

Nach dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, KInvFG) unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden.

In der Gemeinde Weiskirchen werden folgende Maßnahmen gefördert:

1.    Energetische Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung im Bäderzentrum Vitalis Weiskirchen;
2.    Energetische Sanierungsmaßnahmen an der Grundschule Weiskirchen im Ortsteil Konfeld;
3.    Energetische Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung in der Bürgerhalle im Ortsteil Rappweiler/ Zwalbach;
4.    Energetische Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung in der Hochwaldhalle im Ortsteil Weiskirchen;
5.    Energetische Sanierungsmaßnahmen an der Straßenbeleuchtungsanlage der Gemeinde Weiskirchen;

 


Information nach § 20 Absatz 3 VOB/A bzw. § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages

Beetpflege und Heckenrückschnitt in der Gemeinde Weiskirchen im Jahr 2024

 

Sanierung sowie geringfügige bauliche Erweiterung der Hochwaldhalle Weiskirchen


Zwischenzeitlich konnte die Sanierung und geringfügige bauliche Erweiterung der Hochwaldhalle Weiskirchen mit der Vollendung des 4. Bauabschnittes zum Abschluss gebracht werden.
Die Maßnahme selbst umfasste dabei die folgenden Arbeiten:

Die Finanzierung dieser Maßnahme konnte mit Hilfe der Inanspruchnahme von Städtebauförderungsmittel aus dem Programmbereich „Kleinere Städte und Gemeinden“ sichergestellt werden.

Hierbei handelt es sich um ein Bundes- und Landesprogramm der Städtebauförderung nach der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung der Städtebauförderung, d.h., die mit den o.g. Arbeiten einhergegangenen Kosten konnten zu je 1/3 vom Bund vom Saarland und der Gemeinde finanziert werden.
 

Erstellung eines Klimaschutzteilkonzeptes für die kommunalen Liegenschaften in der Gemeinde Weiskirchen

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab. Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen.
Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Vor diesem Hintergrund möchte die Gemeinde Weiskirchen hierzu im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit der Entwicklung eines „Klimaschutz-Teilkonzeptes kommunale Liegenschaften“ einen Beitrag zu den Zielen der Bundesregierung leisten. Im Mittelpunkt stehen dabei in erster Linie die Bereiche Energieeinsparung und Energieeffizienz, speziell im Bereich der kommunalen Liegenschaften.

Zu diesem Zwecke konnte die Gemeinde Weiskirchen zwischenzeitlich bereits mit der finanziellen Unterstützung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit entsprechende Untersuchungen an allen in diesem Zusammenhang in Frage kommenden gemeindeeigenen Gebäude beauftragen.
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen, die die Grundlage für Maßnahmen im Bereich der Energieeinsparung an den erwähnten gemeindlichen Objekten darstellen sollen, liegen nunmehr vor.

Wie bereits erwähnt, wird die Erstellung des hier in Rede stehenden Klimaschutzteilkonzeptes vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Berlin finanziell gefördert. Die unter dem Förderkennzeichen 03K04725.

Direkter Ansprechpartner für die Gemeinde ist dabei der Projektträger Jülich www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen, welcher seitens der öffentlichen Hand damit beauftragt ist, derartige Forschungs- und Innovationsförderprogramme umzusetzen.