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Planungs- und Entwicklungsunterlagen

Verfahren zur 1. Teiländerung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „In der Perch II“ im Ortsteil Weiskirchen

•    Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses  gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 13 a Abs. 3 BauGB.

•    Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB.

1.    Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuell gültigen Fassung.     
Der Gemeinderat der Gemeinde Weiskirchen hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 1. Teiländerung des rechtskräftigen Bebauungsplans „In der Perch II“ gemäß § 13 a BauGB beschlossen. Im beschleunigten Verfahren soll der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Des Weiteren kann von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

Die Zielsetzung dieses zur Durchführung nun beabsichtigten Bauleitplanverfahrens besteht darin, eine derzeit im rechtskräftigen Bebauungsplan noch als öffentliche Grünfläche deklarierte Fläche einer Bebaubarkeit mit einem Wohngebäude zuzuführen. Daher ist zur planungsrechtlichen Absicherung der beabsichtigten neuen Nutzung eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „In der Perch II“ erforderlich.

Ab sofort kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus, Amt für Bauen und Finanzen, Zimmer 2.01 bzw. 2.03, unterrichten. Dies verbunden mit dem Recht, sich bis spätestens zum Ablauf der noch vorzugebenden Auslegungsfrist zur Planung zu äußern. 
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt.


2.    Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der aktuell gültigen Fassung.

Der Gemeinderat der Gemeinde Weiskirchen hat in seiner Sitzung vom 30.03.2023 den Entwurf zur 1. Teiländerung des Bebauungsplans „In der Perch II“ im Ortsteil Weiskirchen, einschließlich der dazugehörigen Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. dem § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 des BauGB beschlossen.

Es hat gemäß § 2 Abs. 2 des BauGB dabei auch eine Abstimmung dieses Entwurfes mit den Nachbargemeinden stattzufinden. 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „In der Perch II“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich zum 19.05.2023, während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr), im Rathaus, Amt für Bauen und Finanzen, Zimmer 2.01 bzw. 2.03, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. 

Folgende Unterlagen werden dabei ausgelegt: 
•    Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB.
•    Die Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B).
•    Die Begründung.

In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit der Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.
Unter den Internetadresse https://argusconcept.planungsbeteiligung.de und https://www.weiskirchen.de/rathaus-service/planungs-und-entwicklungsunterlagen/ kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich zum 19. Mai 2023 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Zielsetzung dieses zur Durchführung nun beabsichtigten Bauleitplanverfahrens besteht darin, eine derzeit im rechtskräftigen Bebauungsplan noch als öffentliche Grünfläche deklarierte Fläche einer Bebaubarkeit mit einem Wohngebäude zuzuführen. 

Daher ist zur planungsrechtlichen Absicherung der beabsichtigten neuen Nutzung eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „In der Perch II“ erforderlich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanänderungsbereiches umfasst in der Gemarkung Weiskirchen, Flur 6, die Flurstücke 121/20, 121/13 sowie Teile der Parzelle 121/19. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der folgenden Abbildung zu entnehmen.

Lageplan (ohne Maßstab): Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung “ In der Perch II“

Hinweise zum Datenschutz 
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Weiskirchen oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Weiskirchen oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Weiskirchen oder dem von der Gemeinde eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. 

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Weiskirchen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhe-bung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Der Bürgermeister, Wolfgang Hübschen

Bekanntmachungstext;
Geltungsbereich;
Planzeichnung; 
Begründung;


 


Integriertes Gemeindeentwicklungskonzept "GEKO"

Endbericht des "GEKO" (wird nachgereicht)
 
 
Teilräumliches Entwicklungskonzept "TEKO"

Endbericht des "TEKO"


Integrierte ländliche Entwicklungskonzept für die Region Hochwald  "ILEK"

Endbericht "ILEK"