Programm zur finanziellen Förderug des Erwerbs von alten und renovierungsbedürftigen Häusern zur Beseitigung von Leerständen in der Gemeinde Weiskirchen
Die Gemeinde Weiskirchen beabsichtigt, mittels einer gezielten finanziellen Förderung dem Entstehen von dauerhaften baulichen „Leerständen“ im Gemeindegebiet entgegenzuwirken.
Informieren Sie sich über das Förderprogramm in unseren Förderrichtlinien.
Bei Fragen wenden Sie sich an
Gemeinde Weiskirchen
Abt. III - Bauamt -
Kirchenweg 2
66709 Weiskirchen
Tel: 06876 709-531
Fax: 06876 709-536