Erteilung einer Abbuchungsermächtigung

Abbuchungsermächtigung

Wir empfehlen Ihnen Ihre Wasserbezugsgebühren und Abwassergebühren abbuchen zu lassen.

Das Lastschriftverfahren hat für Sie wie für uns folgende Vorteile: 

 
Ihre Vorteile:

Unsere Vorteile:

Bitte beachten Sie:
Die Ermächtigung zum Einzug von Wasserbezugsgebühren und Abwassergebühren muss den Eigenbetrieben unterschrieben zugeleitet werden. Ein entsprechendes Abbuchungsformular erhalten Sie hier: