Die aktuellen Fundsachen können Sie im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen entnehmen.
Die Eigentümer können ihre Rechte bei der Gemeindeverwaltung Weiskirchen, Fundbüro, Zimmer 1.09 / 1.10, geltend machen.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, diese beim Fundbüro der Gemeinde Weiskirchen unter der 06876 / 709 - 216, zu erfragen.