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Testzentrum Weiskirchen



Hinweise
zur Corona-Testung in der Gemeinde Weiskirchen

Testzentrum der Gemeinde Weiskirchen mit Standort im Ortsteil Thailen ab 03. Mai 2021 geöffnet.

Das Corona-Testzentrum Weiskirchen befindet sich im Ortsteil Thailen, Hauptstr. 65 A (neben der Kirche) und ist ab 03. Mai 2021 vorerst an folgenden Tagen geöffnet:

Öffnungszeiten bis 19. Juni 2021      

Montag       von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
     
Mittwoch     von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
       
Freitag      von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
        
Samstag      von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Öffnungszeiten ab dem 23. Juni 2021 
     
Mittwoch     von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
       
Freitag      von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
        
 

Je nach Bedarfslage können sich die Öffnungszeiten verändern. 
 

Die Online-Terminvergabe für die Testung erfolgt über folgenden Link: 

https://www.terminland.de/merzig-wadern/

der Homepage des Landkreises Merzig-Wadern.
 

Dieser ist erst ab Montag, den 26.04.2021 freigeschaltet! Ein entsprechender Link zur Terminbuchung wird Ihnen in der nächsten Ausgabe des Amtlichen Bekanntmachungsblatt zur Verfügung gestellt.
Sollte es Ihnen aufgrund fehlender Ausstattung oder fehlender Fachkenntnisse zur Online-Buchung oder aus einem sonstigen Grund nicht möglich sein einen entsprechenden Testtermin zu vereinbaren, steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Weiskirchen unter Tel.-Nr. 06876-709444   gerne zur Verfügung. 

Bitte beachten Sie beim Besuch des Testzentrums folgende Hinweise:

•    Eine Testung kann nur erfolgen, sofern Sie keine typischen Symptome wie akuten Husten, Fieber oder akuten Geruchs- und /oder Geschmacksverlust etc. haben. Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Verdacht auf eine Corona-Infektion soll der Hausarzt kontaktiert werden,
 
•    setzen Sie bereits auf dem Parkplatz einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine  Atemschutzmaske (z. Bsp. KN95, FFP2) auf, 
 
•    beachten Sie die Abstandsregel,
 
•    der Weg zur Anmeldung ist ausgeschildert. Grundsätzlich sind die Laufwege so gewählt, dass keine Begegnungen stattfinden können,
 
•    die Identität ist durch Vorlage des Personalausweises nachzuweisen,
 
•    getestet werden Personen ab 16 Jahren. Minderjährige benötigen für die Zulassung zur Testung eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
 
•    der Schnelltest ist kostenfrei,
 
•    den Anordnungen der Helfer ist Folge zu leisten.