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Friedhöfe

Friedhöfe in der Gemeinde Weiskirchen


Die Gemeinde Weiskirchen unterhält in allen Ortsteilen jeweils einen Friedhof.  Aufgrund ihrer Lage und der Entstehungsgeschichten hat jeder Friedhof seine eigene Prägung sowie ein individuelles Erscheinungsbild. 
Dabei unterscheiden sich die Friedhöfe auch hinsichtlich der Gestaltung sowie den angebotenen Grabarten.

So wurden im Laufe der Jahre auch für die Grabarten nochmals besondere Gestaltungsvorschriften auf den einzelnen Friedhöfen festgelegt, um den jeweiligen Gestaltungswünschen der Ortsräte bzw. der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden.

In den vergangenen Jahren hat sich deutschlandweit ein starker Trend zur Urnenbestattung abgezeichnet. Der Anteil der Urnenbestattungen hat mittlerweile einen Anteil von 60-70 % eingenommen.  


Des Weiteren wünschen immer mehr Angehörige eine naturnahe und pflegeleichte Bestattungsform.

Diesem Wandel ist die Gemeinde Weiskirchen durch die Schaffung neuer nachfrageorientierter Grabarten sowie der Entwicklung der Friedhöfe in Richtung Parkanlage in den vergangenen Jahren nachgekommen bzw. diese Entwicklung soll in den kommenden Jahren weiter vorangetrieben werden. So wurde das Grabangebot im Jahre 2020 durch die Anlegung eines naturnahen Baumgrabfeldes ausgeweitet. Weitere Baumgrabfelder in anderen Ortsteilen sollen zeitnah umgesetzt bzw. befinden sich in Planung.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den angebotenen Grabarten, den Bestattungskosten sowie den Vorschriften (Friedhofssatzung).

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung.

 

Weitere Informationen: 

Gräberüberblick

Friedhofsgebührensatzung 

Friedhofssatzung 



Ehrenfriedhof Weiskirchen

Die Unterhaltung sowie die Kriegsgräberfürsorge des Ehrenfriedhofes in Weiskirchen obliegt dem Landesamt für Soziales.

Weitere Informationen