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Öffentliche Mahnung

Öffentliche Mahnung

Öffentliche Mahnung
 

Die Gemeindekasse Weiskirchen macht darauf aufmerksam, dass bis zum  
         
-     01.02.2023 die  Abrechnung Wasser/Abwassergebühren 2022
                                                                       
-     15.02.2023 die  1. Rate Wasser-/Abwassergebühren
      
-     15.02.2023  die  1. Rate Steuern und Abgaben / Gewerbesteuer

fällig waren. 

Anschlussnehmer, die mit der Entrichtung der oben genannten Gebühren und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens Dienstag, den 07. März 2023 an die Gemeindekasse (bzw. entsprechende Bankverbindung des Wasser- bzw. Abwasserwerkes)  zu entrichten. 

Nach dem 07. März 2023 erfolgt eine kostenpflichtige Erhebung mit angefallenen Säumniszuschlägen und Mahngebühren. 

Die Abgabenpflichtigen werden gebeten dies zu beachten und den Zahlungstermin einzuhalten.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindekasse telefonisch unter der Nr. (06876) 709-328 bzw. 709-325 oder per Mail unter gemeindekasse@weiskirchen.de zur Verfügung.
    
Gemeinde Weiskirchen
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