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Reisepass
Möchten Sie als Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes eine Auslandsreise außerhalb des Geltungsbereichs des Personalausweises antreten, sind Sie verpflichtet, einen gültigen Reisepass mitzuführen. Gemäß § 1 Abs. 3 des Passgesetzes darf niemand mehrere gültige Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen.
Ausnahme:
Zweitpässe werden nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses und für eine maximale Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt. Eine Glaubhaftmachung durch entsprechende Nachweise ist erforderlich.
Die Bearbeitungszeit für einen Reisepass durch die Bundesdruckerei beträgt ca. 4 Wochen. (ohne Gewähr)
Sollte diese Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Reisepasses zu lange sein, können Sie einen Express-Reisepass beantragen (siehe unten).
Für Vielreisende besteht die Möglichkeit sich einen 48-seitigen Reisepass ausstellen zu lassen.
Gebühr bis 24 Jahre: 59,50 €
Gebühr ab 24 Jahren: 92 €
Reisepässe werden mit einem Chip ausgestattet, auf dem biometrische Gesichtsmerkmale vom Lichtbild gespeichert sind. Zusätzlich werden Ihre Fingerabdrücke im Chip gespeichert. Fingerabdrücke sind ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr zu speichern. Prüfen Sie rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob Ihre Ausweisdokumente noch gültig sind.
Zur persönlichen Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- alter Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Geburtsurkunde
- bei Minderjährigen: die persönliche Vorstellung des Kindes ist erforderlich, sowie die Einverständniserklärung der Eltern*, Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden
Gültigkeit:
Personalausweis und Reisepass bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre
Gebühr:
bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 Euro
ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 Euro
Reisepass im Expressverfahren
Der Reisepass wird i. d. R. innerhalb von 72 Stunden (3 Werktagen) geliefert (sofern die Beantragung bis um 11:00 Uhr morgens erfolgt).
Zusätzliche Gebühren für die Expresslieferung des Reisepasses betragen 32,- €.
Vorläufiger Reisepass
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist möglich, wenn ein (Express-) Reisepass bis zum erstmaligen Gebrauch nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann und der dringende Bedarf durch Vorlage von Nachweisen glaubhaft gemacht wird.
Gültigkeit:
maximal ein Jahr (§ 1 Abs. 2 Nr. 1.2.3 PassVwV).
Zur persönlichen Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- alter Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Geburtsurkunde
- bei Minderjährigen: die persönliche Vorstellung des Kindes ist erforderlich, Einverständniserklärung der Eltern*, Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden
Gebühr:
26,- €
Ihre Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Rathaus
Zimmer 1.09 / 1.10
06876 709-216 / 217
E-Mailschreiben an ema@weiskirchen.de