Alle Nutztierhalter sind verpflichtet, ihre Tierhaltung beim Landesamt für Verbraucherschutz anzuzeigen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um eine Hobbyhaltung, einen Neben- oder einen Haupterwerb handelt. (. . . mehr Informationen)
Alle Nutztierhalter sind verpflichtet, ihre Tierhaltung beim Landesamt für Verbraucherschutz anzuzeigen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um eine Hobbyhaltung, einen Neben- oder einen Haupterwerb handelt. (. . . mehr Informationen)