Trauorte in der Gemeinde Weiskirchen

.... idyllisch in freier Natur am See mit besonderer Atmosphäre und Flair.

Der wunderschön angelegte Kurpark liegt im Herzen von Weiskirchen und bietet für Naturliebhaber die perfekte Atmosphäre sich das "Ja-Wort" zu geben.

Bei einem Spaziergang um den See, können Sie und Ihre Gäste das einzigartige Ambiente genießen, das sich im Wechsel der Jahreszeiten ändert.

Neben dem Kurparksee bietet der direkt daneben angelegten Staudengarten mit seiner Blüten- und Farbenpracht die perfekte Kulisse für ein Hochzeits- und Erinnerungsfoto.


Trauungen im  Pavillon am Kurparksee finden jährlich in der Zeit vom 15. April bis 15. Oktober statt. 

... unter freiem Himmel im romantischen Gartenpavillon oder im Trauzimmer "Bellevue".

Genießen Sie den schönsten Tag Ihres Lebens im Parkhotel Weiskirchen.

Das Parkhotel Weiskirchen bietet Ihnen die Möglichkeit sich in freier Natur im „romantischen Gartenpavillon“  oder im Trauzimmer „Bellevue“ das „Ja- Wort“ zu geben.

Wichtige Hinweise bezüglich Ton- und Bildaufnahmen während der Trauung

Damit sie die Erinnerung an Ihren besonderen Festtag festhalten können, dürfen Sie in Absprache mit der Standesbeamtin/dem Standesbeamten filmen oder fotografieren.

Hinweis: 
Die erstellten Ton- und/oder Bildaufnahmen dürfen nur mit Einwilligung des/der aufgenommenen und abgebildeten Person/en in Wort und Bild verbreitet und veröffentlicht werden (Paragraph 22 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie).
Diese Einwilligung wird von der Standesbeamtin/dem Standesbeamten nicht erteilt! 

Eine Veröffentlichung der erstellten Ton- und/oder Bildaufnahmen, insbesondere im Internet und ähnlichen Medien ist daher nicht gestattet, soweit auf diesen Bild- und/oder Tonaufnahmen die Standesbeamtin/der Standesbeamte abgebildet wird und/oder die Tonaufnahme der Standesbeamtin/des Standesbeamten wiedergegeben wird.
Diese Einschränkung ist zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der Standesbeamtin/des Standesbeamten erforderlich.

Die angefertigten Ton– und Bildaufnahmen dienen ausschließlich nur für den Eigengebrauch.