Landesentwicklungsplan 2030 in der öffentlichen Beratung 

Raumordnungsplanung passiert Kabinett und stellt sich der Öffentlichkeit  

Der Landesentwicklungsplan (LEP) wird den kommunalen Spitzenverbänden, weiteren betroffenen Verbänden, sowie Privatpersonen und den angrenzenden Ländern zur Stellungnahme vorgelegt.

Im Saarland gab es bislang zwei Teilabschnitte des Landesentwicklungsplans: den Teilabschnitt “Umwelt” und den Teilabschnitt “Siedlung”. Der Teilabschnitt “Umwelt” hatte die Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur zum Inhalt und legte unter anderem Vorranggebiete für Windenergie, Standortbereiche für die Gewinnung von Rohstoffen und Schutzgebiete für Natur und Landschaft fest. 

Der Teilabschnitt “Siedlung” hatte die Anpassung der Siedlungsstruktur an die demografischen und wirtschaftlichen Veränderungen zum Inhalt. Er regelte unter anderem Zentrale Orte, Siedlungsschwerpunkte, Gewerbe- und Industriestandorte und Verkehrsinfrastruktur.

Im neuen Landesentwicklungsplan Saarland 2030 wurden beide Teilabschnitte zusammengefasst. Leitgedanke war eine ziel- und bedarfsorientierte soziale, infrastrukturelle wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Entwicklung des Landes. Der LEP gilt für das gesamte Saarland und ist Grundlage für Regionalpläne und kommunale Bauleitplanung.

Der Entwurf des LEP 2030 einschließlich der Planbegründung, der textlichen und zeichnerischen Festlegungen und des Umweltberichtes stehen im Internet unter https://beteiligung-regionalplan.de/saarland3/ zu jedermanns Einsichtnahme zur Verfügung. Ergänzend dazu kann unter dem Link  https://geoportal.saarland.de/gdz6859 

im Geoportal des Saarlandes die Plankarte des LEP-Entwurfs digital und interaktiv erkundet werden.

„Bauminister Reinhold Jost: “Mit der öffentlichen Beteiligung hat die Landesregierung den vorgesehenen Zeitplan für den neuen Landesentwicklungsplan eingehalten. Mit der Umsetzung geben wir vor allem Kommunen und Wirtschaft Planungssicherheit bis zum Ende des Jahrzehnts.“

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