Ankündigung beschränkter Ausschreibungen
Nach § 20 Abs. 4 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A
haben die Auftraggeber fortlaufend Unternehmen auf Internetportalen oder in Ihren Beschafferprofilen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3 a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren.
Diese Informationen müssen folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
- Auftragsgegenstand
- Ort der Ausführung
- Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung
- voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung
- LIeferung von Tür- und Toranlagen für einen Erweiterungsbau im Pumpwerk in Weierweiler286 KB
- Innenputz-, Maler und Trockenbauarbeiten für einen Erweiterungsbau im Punpwerk Weierweiler289 KB
- Erd-, Mauer-, Beton- und Entwässerungsarbeiten für einen Erweiterungsbau im Pumpwerk Weierweiler288 KB
- Lieferung von Deckenpaneelen für einen Erweiterungsbau im Pumpwerk Weierweiler284 KB
- Ankündigung einer Beschränkten Ausschreibung (113) zum Gewerk „Elektroanlage“289 KB