Ankündigung beschränkter Ausschreibungen

Nach § 20  Abs. 4  der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A

haben die Auftraggeber fortlaufend Unternehmen auf Internetportalen oder in Ihren Beschafferprofilen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3 a Abs. 2  Nr. 1  VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren.

Diese Informationen müssen folgende Angaben enthalten:

  • Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
  • Auftragsgegenstand
  • Ort der Ausführung
  • Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung
  • voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung