Info nach Zuschlagserteilung (nach § 20 Abs. 3 VOB/A)
Nach § 20 Abs. 3 VOB/A
hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer
- Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000,00 € ohne Umsatzsteuer
übersteigt.
Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
- gewähltes Vergabeverfahren
- Auftragsgegenstand
- Ort der Ausführung
- Name des beauftragten Unternehmens
- Sanierung von Revisionsschächten in der Gemeinde Weiskirchen51 KB
- Sanierung der öffentlichen Kanalisation im "Weierweilerweg" im Ortsteil Thailen51 KB
- Teilsanierung der öffentlichen Kanalisation in der Eichenlaubstraße im Ortsteil Konfeld51 KB
- Teilsanierung der gemeindlichen öffentlichen Kanalisation in der Straße "Auf der Heide"217 KB
Info nach Zuschlagserteilung (nach § 30 Abs. 1 UVgO)
Nach § 30 Abs. 1 UVgO
hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.
Diese Informationen werden 3 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
- gewähltes Vergabeverfahren
- Auftragsgegenstand
- Ort der Ausführung
- Name des beauftragten Unternehmens
- Sanierung von Revisionsschächten in der Gemeinde Weiskirchen51 KB
- Sanierung der öffentlichen Kanalisation im "Weierweilerweg" im Ortsteil Thailen51 KB
- Teilsanierung der öffentlichen Kanalisation in der Eichenlaubstraße im Ortsteil Konfeld51 KB
- Teilsanierung der gemeindlichen öffentlichen Kanalisation in der Straße "Auf der Heide"217 KB