Kommunale Wärmeplanung

Durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes vom 01.01.2024 sind alle Städte und Gemeinden in Deutschland dazu verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Die kommunale Wärmeplanung bildet die strategische Grundlage für die Gestaltung einer zukunftsfähigen, technologieoffenen und klimaneutralen Wärmeversorgung einer Kommune schrittweise bis zum Jahr 2045. Für kleinere Kommunen wie die Gemeinde Weiskirchen ist diese Planung bis spätestens 30.06.2028 abzuschließen. Am 27.11.2024 wurde das Planungsbüro EnergyEffizienz GmbH aus Lampertheim mit der Erstellung des Wärmeplans für die Gemeinde Weiskirchen beauftragt.

In einer umfassenden Bestandsanalyse wurde zunächst der gesamte Gebäudebestand und der aktuelle Wärmebedarf von Wohnhäusern, kommunalen Liegenschaften sowie gewerblichen Gebäuden erhoben. Darauf aufbauend wurde eine Prognose für den zukünftigen Wärmebedarf erstellt. Die Darstellungen und Zahlenwerte, die im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung erhoben und veröffentlicht wurden, erlauben entsprechend Datenschutzbestimmungen keine Rückschlüsse auf Energieverbrauch und Energieversorgung einzelner Bürgerinnen und Bürger oder auf den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens.

In einem zweiten Schritt erfolgte eine Potenzialanalyse. Hier wurden einerseits allgemeine energetische Einsparmöglichkeiten aufgezeigt, anderseits lokal vorhandene, erneuerbare Energieträger wie Solar, Wind, Biomasse, Geothermie etc. untersucht.

Nach diesen beiden Schritten erfolgte eine weitere Information und Beteiligung der politischen Gremien sowie der Öffentlichkeit. Mit deren zusätzlichen Eingaben wurden dann zukünftige Szenarien und konkrete Maßnahmen erarbeitet, wie etwa erneuerbare Energien in den einzelnen Ortsteilen in Zukunft eingesetzt werden könnten, welche Gebiete sich für etwaige Wärmenetze eignen und welche Gebäude weiterhin eine eigene Heizung benötigen.

Die Maßnahme zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung wird zu 100% durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Am 26.02.2026 hat der Gemeinderat in Anwendung der §§ 13 Abs. 5 bzw. 23 Abs. 3 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) den nachstehenden Endbericht der Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Weiskirchen verabschiedet:

 


„KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Weiskirchen“

  • Laufzeit des Vorhabens: 27.11.2024 – 31.03.2026
  • Beteiligte Partner: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
  • Förderkennzeichen: 67K28007
  • Ziele und Inhalt: Das Ziel der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung ist es, den für die Gemeinde Weiskirchen nachhaltigsten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.

     


Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

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