Abbuchungsermächtigung

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Wasserbezugsgebühren abbuchen zu lassen.

Das Lastschriftverfahren hat für Sie wie für uns folgende Vorteile:

Ihre Vorteile:

  • die Überwachung der Fälligkeitstermine entfällt
  • kein Errechnen des fälligen Betrages (Ermäßigungen und Erhöhungen werden automatisch berücksichtigt) Damit entfällt das kostenpflichtige Ändern von bestehenden Daueraufträgen
  • es fallen keine Säumniszuschläge und Mahngebühren für Sie an

Unsere Vorteile:

  • der pünktliche Geldeingang ist gewährleistet
  • die damit verbundenen Kosten für Mahnung und Vollstreckungen können eingespart werden

Bitte beachten Sie:

Die Ermächtigung zum Einzug von Wasserbezugsgebühren und Abwassergebühren muss den Eigenbetrieben unterschrieben zugeleitet werden.
Ein entsprechendes Abbuchungsformular erhalten Sie hier