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Meldepflicht für den Betrieb von Regenwassernutzungsanlagen in der Gemeinde Weiskirchen

Die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Weiskirchen führt aus, dass die Benutzer des öffentlichen Trinkwassernetzes grundsätzlich verpflichtet sind, im Rahmen des Anschluss- und Benutzungszwangs ihren gesamten Wasserbedarf aus diesem Netz zu beziehen. Allerdings kann das Gemeindewasserwerk im Einzelfall einen Hauseigentümer, der über eine ordnungsgemäß installierte Regenwassernutzungsanlage verfügt und  Regenwasser zu Brauchwasserzwecken nutzen will, auf Antrag von diesem Benutzungszwang befreien.

Eine nicht ordnungsgemäß installierte und betriebene Regenwassernutzungsanlage stellt eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Trinkwasserversorgung der Gemeinde Weiskirchen dar. Der Rückfluß von Brauchwasser in die öffentliche Wasserversorgung kann zu erheblichen Störungen bishin zu einer bakteriellen Verunreinigung des Trinkwassers führen.

Um eine solche Verunreinigung zu vermeiden hat der Gesetzgeber konkrete Vorschriften – hier ist insbesondere die Trinkwasserverordnung sowie die DIN 1988 zu erwähnen – für den Betrieb einer solchen Anlage erlassen. Beispielsweise sind zum ordnungsgemäßen Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage getrennte Leitungssysteme für „ Regenwasser“ bzw. „Trinkwasser“ herzustellen, welche zusätzlich farblich unterschiedlich gekennzeichnet sein müssen. Darüber hinaus darf keine Verbindung zwischen den beiden Leitungssystemen bestehen.

Wegen der berechtigten Bedenken bezüglich einer unsachgemäßen Installation und der damit verbundenen Gefahr für die  öffentliche Trinkwasserversorgung ist die Installation von einem anerkannten Vertragsinstallationsunternehmen des Verbandes der Gas- und Wasserwirtschaft unter Anwendung der anerkannten Regeln der Technik und nach den Vorschriften der DIN 1988 auszuführen.

Außerdem ist zu beachten, dass bei der Installation einer Regenwassernutzungsanlage zu Brauchwasserzwecken die ins öffentliche Kanalnetz abgegebene Abwassermenge mittels Zähler zu ermitteln ist. Der Abwasserzähler ist in Absprache mit dem Abwasserwerk der Gemeinde Weiskirchen durch den jeweiligen Eigentümer zu installieren.

Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass die Installation einer Regenwassernutzungsanlage zu Brauchwasserzwecken beim Wasserwerk bzw. Abwasserwerk vorab schriftlich anzuzeigen ist.Anlagen, die zum jetzigen Zeitpunkt bereits in Betrieb sind und noch nicht angezeigt wurden, sind unverzüglich dem Gemeindewasserwerk zu melden.

Ich mache darauf aufmerksam, dass zukünftig verstärkt Überprüfungen hinsichtlich illegal vorhandener Regenwassernutzungsanlagen durchgeführt werden. Betreiber illegaler Anlagen begehen eine Ordnungswidrigkeit gem. § 25 TrinkwV ( Geldbuße bis 25.000,-- € )  und machen sich ggfls. sogar strafbar ( § 24 TrinkwV).

Bezüglich der illegalen Einleitung der Abwässer in das Kanalsystem handelt es sich um einen Betrugstatbestand der „ Abgabenhinterziehung“ im Sinne des § 13 Kommunalabgabengesetz ( KAG ), der ebenfalls entsprechend sanktioniert wird.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die zukünftig den Betrieb einer solchen Regenwassernutzungsanlage beabsichtigen, werden gebeten sich rechtzeitig mit dem Gemeindewasserwerk bzw. Abwasserwerk in Verbindung zu setzen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Rathaus Zimmer 2.13, Telefon 06876 / 709527 oder 709533, per Fax 06876 / 709535 oder per E-Mail: wasserwerk@weiskirchen.de während der üblichen Dienstzeiten zu erreichen.

Der Werkleiter : Wolfgang Hübschen

Für Rückfragen sowie weiteren Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gemeindewasserwerk Weiskirchen
Kirchenweg 2
66709 Weiskirchen

Tel.: 06876  709-528 o. -533  
Fax: 06876  709-535