Ratten treten vor allem dort auf, wo sie geeignete Lebensbedingungen vorfinden.
Dazu zählen leicht zugängliche Nahrungsquellen sowie Unterschlupfmöglichkeiten.
Mit einfachen Maßnahmen kann jeder dazu beitragen, die Ausbreitung einzudämmen:
- Keine Speise- und Nahrungsmittelreste oder Tiernahrung offen und zugänglich stehen lassen
- Keine Essensreste über die Toilette entsorgen oder auf den Komposthaufen werfen.
- Müllbehälter geschlossen halten und keine Müllsäcke daneben lagern
- Keine wildlebenden Tiere (Tauben, Enten, Schwäne etc.) füttern
- Vogelfutter nicht offen liegen lassen
- Verschließen Sie Gebäudeöffnungen in Erdbodenhöhe
Nach § 2 der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Saarland sind Eigentümer, Pächter, Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte von bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb geschlossener Ortschaften verpflichtet, Rattenbefall zu bekämpfen und allen Umständen entgegenzuwirken, die die Vermehrung von Ratten begünstigen.
Die Gemeinde führt Bekämpfungsmaßnahmen im öffentlichen Raum und im Kanalnetz durch.
Bitte beachten Sie die vorgannten Hinweise. Denn nur durch gemeinsames Handeln kann eine nachhaltige Eindämmung des Rattenbestandes erreicht werden.
Professionelle Schädlingsbekämpfer finden Sie im Internet.
Rattenbefall können Sie unter der E-Mail-Adresse ordnungsamt@weiskirchen.de anzeigen.