Das Bauamt der Gemeinde Weiskirchen schreibt öffentlich aus: 
 

Nach § 20  Abs. 4  der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A

haben die Auftraggeber fortlaufend Unternehmen auf Internetportalen oder in Ihren Beschafferprofilen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3 a Abs. 2  Nr. 1  VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren.

Diese Informationen müssen folgende Angaben enthalten:

•    Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
•    Auftragsgegenstand
•    Ort der Ausführung
•    Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung
•    voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung


Nach § 20 Abs. 3 VOB/A

hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei
•    Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer
•    Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000,00 € ohne Umsatzsteuer
übersteigt.

Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:
•    Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
•    gewähltes Vergabeverfahren
•    Auftragsgegenstand
•    Ort der Ausführung
•    Name des beauftragten Unternehmens

Nach § 30 Abs. 1 UVgO

hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.

Diese Informationen werden 3 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:
•    Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
•    gewähltes Vergabeverfahren
•    Auftragsgegenstand
•    Ort der Ausführung
•    Name des beauftragten Unternehmens


Abwasserwerk der Gemeinde Weiskirchen