Die Gemeindekasse Weiskirchen macht darauf aufmerksam, dass bis zum
- 01.02.2026 die Abrechnung Wasser/Abwassergebühren 2025
- 15.02.2026 die 1. Rate Wasser- /Abwassergebühren
- 15.02.2026 die 1. Rate Steuern und Abgaben / Gewerbesteuer
- 15.03.2026 die 2. Rate Wasser- /Abwassergebühren
fällig waren.
Anschlussnehmer, die mit der Entrichtung der oben genannten Gebühren und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens Donnerstag, den 2. April 2026 an die Gemeindekasse (bzw. entsprechende Bankverbindung des Wasser- bzw. Abwasserwerkes) zu entrichten.
Nach dem 2. April 2026 erfolgt eine kostenpflichtige Erhebung mit angefallenen Säumniszuschlägen und Mahngebühren.
Die Abgabenpflichtigen werden gebeten, dies zu beachten und den Zahlungstermin einzuhalten.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindekasse telefonisch unter der Nr. (06876) 709-328 bzw. 709-325 oder per Mail unter gemeindekasse@weiskirchen.de zur Verfügung.
Gemeinde Weiskirchen
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