Allgemeine Informationen
Die Führerscheinstelle ist für alle Fahrerlaubnisanträge zuständig (ausgenommen Wiedererteilung von Fahrerlaubnissen nach vorangegangener Entziehung), wenn der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Weiskirchen hat.
Für die Wiedererteilung von Fahrerlaubnissen (nach vorangegangener Entziehung) wenden Sie sich bitte an den Landkreis Merzig-Wadern, Führerscheinstelle. Grundsätzlich ist für jede Form der Führerscheinantragstellung eine persönliche Vorsprache erforderlich. Anträge können frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters bzw. Ablauf der Fahrerlaubnisklasse gestellt werden.
Benötigte Unterlagen
- Ausweis
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Nachweis über Teilnahme an Erste-Hilfe-Kurs
Gebühr: 44,70 €
Bei Begleitendem Fahren ab 17 zusätzlich:
- Antrag für das begleitende Fahren (unterschrieben vom Antragsteller und von dessen Erziehungsberechtigten)
Gebühr: +9,00 € für Prüfbescheinigung BF17
- Je Begleitperson Formular zur Zustimmung der Begleitperson mit Kopie Führerschein und Ausweis der Begleitperson
Gebühr: +8,00 € je Begleitperson
Die Anträge zum Begleitenden Fahren stehen zum Download auf dieser Seite zur Verfügung!
Benötigte Unterlagen
Bei Erweiterung zu Klasse A1, A2, A, B, BE, T
- Ausweis
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Nachweis über Ausbildung in erster Hilfe
Bei Erweiterung zu Klasse C1/C1E/C/CE:
- Ausweis
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliche Bescheinigung
- Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe
Gebühr: 42,60 €
Bei Erweiterung zu Klasse D1/D1E/D/DE:
- Ausweis
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliche Untersuchung
- Leistungstest
- Pol. Führungszeugnis
Gebühr: +13,00 € (für Antrag Führungszeugnis, beim Einwohnermeldeamt zu beantragen)
Benötigte Unterlagen
- Ausweis
- Alter Führerschein
- Biometrisches Passfoto
Gebühr: 25,30 €
Benötigte Unterlagen
Bei Klasse D1, D1E, D, DE:
- Ausweis
- Alter Führerschein
- Biometrisches Passfoto
- ärztl. Untersuchung
- augenärztl. Gutachten
- ab Vollendung des 50. Lebensjahres Leistungsuntersuchung
- pol. Führungszeugnis
- Nachweis der Fahrpraxis
Gebühr: 42,60 € + 13,00 € für Antrag Führungszeugnis (beim Einwohnermeldeamt beantragen)
Bei Klasse C1, C1E, C, CE:
- Ausweis
- Alter Führerschein
- Biometrisches Passfoto
- ärztl. Untersuchung
- augenärztl. Gutachten
- Nachweis der Fahrpraxis
Gebühr: 43,90 €
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
Kartenführerschein zwingend erforderlich!
Gebühr: 16,00 €
Benötigte Unterlagen
- Ausweis
- Bei Verlust ist die Aufnahme einer Verlusterklärung erforderlich
- Bei Diebstahl muss Diebstahlanzeige vorgelegt werden
- Falls der Führerschein nicht in Weiskirchen ausgestellt wurde ist eine Abschrift aus der Führerscheinkartei der ausstellenden Stelle erforderlich
Gebühr: 34,30 €
Ausstellung vorläufiger Führerschein bei Verlust / Diebstahl
Gebühr: 7,70 €
Die Voraussetzungen für folgende Antragsarten müssen im Einzelnen geprüft werden und sind bei der Führerscheinstelle zu erfragen:
- Umschreibung ausländischer Führerscheine
- Umschreibung Dienstführerscheine/Führerscheine der Bundeswehr
- Erteilung/Verlängerung Führerschein zu Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen)
- „Feuerwehrführerschein“
- Eintragung der Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrerqualifikation)
- Vorzeitige Erteilung von Fahrerlaubnissen (Ausnahmegenehmigung)
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte