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Neues kommunales Förderprogramm "Entsiegelung und Versickerung" in der Gemeinde Weiskirchen eingeführt;

Der Gemeinderat der Gemeinde Weiskirchen hat in seiner Sitzung am 15.06.2022 die Einführung eines neuen kommunalen Förderprogrammes beschlossen. Im Rahmen der Novellierung des Landesprogramms „Aktion Wasserzeichen“ hatte das seinerzeitige Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz Kommunen die Möglichkeit eröffnet, landeseigene Fördermittel zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung abzurufen und an die Bevölkerung weiter zu reichen.

Mit dem Förderprogramm soll in erster Linie Quellwasser, Grundwasser sowie nicht verunreinigtes Regenwasser von den Mischwasserkanälen abgekoppelt werden. Durch die Abkopplung dieses nicht behandlungsbedürftigen Wassers sollen die Kläranlagen spürbar entlastet und die Wirksamheit derer erhöht werden. Darüber hinaus wird die natürliche Wasserbilanz durch die direkte Rückführung des Niederschlagswassers in ein Oberflächengewässer oder in die belebte Bodenzone verbessert. Ebenfalls sollen durch diese Maßnahmen die kommunalen Mischwasserkanäle im Falle auftretender Dauer- und / oder Starkregenereignisse entlastet werden.

Förderfähig sind die Entsiegelung – also die Umwandlung von am öffentlichen Mischwasserkanal angeschlossenen Flächen in versickerungsfähige Flächen. Die Versickerungsrate muss hierbei um mindestens 50% erhöht werden. Darüber hinaus kann auch ein Zuschuss für die Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser, welches zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen Mischwasserkanal abgeleitet wird, beantragt werden. Hierzu gehören beispielsweise eine Flächen- oder Muldenversickerung oder aber die Errichtung eines Versickerungsteiches. Ebenfalls bezuschusst werden Maßnahmen für die getrennte Ableitung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer.

Für die Umsetzung einer der vorgenannten Maßnahmen wird ein Zuschuss von 10 € / m² abgekoppelter Fläche, höchstens jedoch die tatsächlich angefallenen Kosten, gewährt.

Das Förderprogramm tritt ab sofort in Kraft und hat eine befristete Laufzeit bis zum 31.12.2025. Die dem Förderprogramm zugrunde liegenden Richtlinien sowie die Antragsformulare können Sie hier einsehen und downloaden. Sofern Sie Hilfe bei der Ausfüllung der Antragsformulare benötigen oder aber Rückfragen zum Förderprogramm haben, so stehen Ihnen meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den Telefonnummern 06876 – 709527 bzw. 709533 oder alternativ per E-Mail (abwasserwerk@weiskirchen.de) zur Verfügung.  

Wolfgang Hübschen, Werkleiter

Downloads: 

Antragsformular

Förderrichtlinien

Antrag Abwasserbefreiungszähler

Hier können Sie sich den Antrag auf Bereitstellung eines sogenannten Abwasserbefreiungszählers herunterladen.