Abbuchungsermächtigung

Wir empfehlen Ihnen Ihre Wasserbezugsgebühren und Abwassergebühren abbuchen zu lassen.

Das Lastschriftverfahren hat für Sie wie für uns folgende Vorteile: 

 
Ihre Vorteile:

  • die Überwachung der Fälligkeitstermine entfällt;
  • kein Errechnen des fälligen Betrages (Ermäßigungen und Erhöhungen werden automatisch berücksichtigt). Damit entfällt das kostenpflichtige Ändern von bestehenden Daueraufträgen.
  • es fallen keine Säumniszuschläge und Mahngebühren für Sie an.

Unsere Vorteile:

  • der pünktliche Geldeingang ist gewährleistet.
  • die damit verbundenen Kosten für Mahnung und Vollstreckungen können eingespart werden.

Bitte beachten Sie:
Die Ermächtigung zum Einzug von Wasserbezugsgebühren und Abwassergebühren muss den Eigenbetrieben unterschrieben zugeleitet werden. Ein entsprechendes Abbuchungsformular erhalten Sie hier: