Trauorte
In Weiskirchen stehen Ihnen besondere Orte zur Verfügung, um Ihre Liebe mit dem „Ja-Wort“ zu besiegeln — Orte, die mit Natur, Ambiente und Herzlichkeit überzeugen.
Damit Sie die Erinnerung an Ihren besonderen Tag festhalten können, dürfen Sie in Absprache mit der Standesbeamtin/dem Standesbeamten filmen oder fotografieren.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise bezüglich Ton- und Bildaufnahmen während der Trauung.
Die erstellten Ton- und/oder Bildaufnahmen dürfen nur mit Einwilligung der/des Standesbeamtin/Standesbeamten aufgenommenen und abgebildeten Person/en in Wort und Bild verbreitet und veröffentlicht werden (Paragraph 22 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie).
Diese Einwilligung wird von der Standesbeamtin/dem Standesbeamten nicht erteilt!
Die angefertigten Ton– und Bildaufnahmen dienen ausschließlich nur für den Eigengebrauch.
Eine Veröffentlichung der erstellten Ton- und/oder Bildaufnahmen, insbesondere im Internet und ähnlichen Medien ist daher nicht gestattet, soweit auf diesen Bild- und/oder Tonaufnahmen die Standesbeamtin/der Standesbeamte abgebildet wird und/oder die Tonaufnahme der Standesbeamtin/des Standesbeamten wiedergegeben wird.
Diese Einschränkung ist zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der Standesbeamtin/des Standesbeamten erforderlich.

Das Team des Standesamtes hilft Ihnen gerne weiter – freundlich, unkompliziert und persönlich.
Öffnungszeiten des Standesamtes der Gemeinde Weiskirchen
| Vormittags | Montag bis Freitag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
|---|---|---|
| Nachmittags | Montag | 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr |
| Donnerstag | 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr |