Die Gemeindekasse Weiskirchen macht darauf aufmerksam, dass bis zum
- 15.03.2025 die 2. Rate Wasser-/Abwassergebühren
fällig war.
Anschlussnehmer, die mit der Entrichtung der oben genannten Gebühren und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens Donnerstag, den 10. April 2025 an die Gemeindekasse (bzw. entsprechende Bankverbindung des Wasser- bzw. Abwasserwerkes) zu entrichten.
Nach dem 10. April 2025 erfolgt eine kostenpflichtige Erhebung mit angefallenen Säumniszuschlägen und Mahngebühren.
Die Abgabenpflichtigen werden gebeten dies zu beachten und den Zahlungstermin einzuhalten.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindekasse telefonisch unter der Nr. (06876) 709-328 bzw. 709-325 oder per Mail unter gemeindekasse@weiskirchen.de zur Verfügung.
Gemeinde Weiskirchen
- Gemeindekasse -