Das Bauamt der Gemeinde Weiskirchen schreibt aus:
Beschränkte Ausschreibungen
nach § 3 a Abs. 2 VOB/A -beschränkte Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb
Übersicht über die beschränkten Ausschreibungen in der Gemeinde Weiskirchen
Die Gemeinde Weiskirchen schreibt Bauleistungen bis zu den in § 3 a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A genannten Wertgrenzen i. d. R. beschränkt aus.
Im Nachfolgenden wird über beabsichtigte Ausschreibungen sowie über vergebene Aufträge nach VOB/A informiert.
Nach § 20 Abs. 4 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A
haben die Auftraggeber fortlaufend Unternehmen auf Internetportalen oder in Ihren Beschafferprofilen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3 a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren.
Diese Informationen müssen folgende Angaben enthalten:
• Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
• Auftragsgegenstand
• Ort der Ausführung
• Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung
• voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung
Übersicht über die beabsichtigten beschränkten Ausschreibungen:
Bäderzentrum Vitalis - Erneuerung eines Blockheizkraftwerke
Erneuerung eines Kanalrevisionsschachtes in der Straße "Am Markusborn" in Rappweiler-Zwalbach
Nach § 20 Abs. 3 VOB/A
hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei
• Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer
• Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000,00 € ohne Umsatzsteuer
übersteigt.
Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:
• Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
• gewähltes Vergabeverfahren
• Auftragsgegenstand
• Ort der Ausführung
• Name des beauftragten Unternehmens
Erneuerung eines BHKW im Bäderzentrum Vitalis im Ortsteil Weiskirchen der Gemeinde Weiskirchen
Erneuerung der Kassenanlage im Bäderzentrum Vitalis
Nach § 30 Abs. 1 UVgO
hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.
Diese Informationen werden 3 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:
• Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
• gewähltes Vergabeverfahren
• Auftragsgegenstand
• Ort der Ausführung
• Name des beauftragten Unternehmens
Umrüstung der gemeindlichen Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtkörper
Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Weiskirchen
Abwasserwerk der Gemeinde Weiskirchen
Teilsanierung der gemeindlichen öffentlichen Kanalisation in der Straße "Auf der Heide"
Teilsanierung der öffentlichen Kanalisation in der Eichenlaubstraße im Ortsteil Konfeld
Sanierung der öffentlichen Kanalisation im "Weierweilerweg" im Ortsteil Thailen
Sanierung von Revisionsschächten in der Gemeinde Weiskirchen