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Härtefallhilfen Energie für Privathaushalte

Start des Antragsverfahrens 

Die Härtefallhilfen für private Haushalte im Saarland, die mit nicht leitungsge-bundenen Energieträgern heizen, können ab heute, Montag, 8. Mai, beantragt werden. Dies gilt für Haushalte, die von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle bzw. Koks betroffen sind. 

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