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Einwohnerfragestunde


Einwohnerfragestunde in den Sitzungen des Gemeinderates der Gemeinde Weiskirchen

Einwohnerfragestunden innerhalb von Gemeinderatsitzungen sind eine Möglichkeit, den Informationsfluss zwischen Einwohnern und Rat auch während der laufenden Wahlperiode aufrecht zu erhalten bzw. zu verstärken.

In den Einwohnerfragestunden können sich Einwohnerinnen und Einwohner mit ihren Fragen aktiv in das politische Geschehen einbringen. Einwohnerfragestunden in Ratssitzungen sind gesetzlich dann zugelassen, wenn die Einzelheiten in der Geschäftsordnung des Rates geregelt sind.

Der Gemeinderat der Gemeinde Weiskirchen hat sich für die Einrichtung von Einwohnerfragestunden am 14.05.1998  entschieden und den entsprechenden Regelungen in einer Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde erfasst.
 
Damit eine möglichst umfassende Beantwortung der Einwohnerfragen erfolgen kann, sollten Anfragen bis spätestens einen Tag vor der Sitzung schriftlich wie z. B. per E- Mail an , per Fax  (06876 / 709 – 18) oder per Postweg bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
 
Der Absender sollte eindeutig erkennbar sein, das heißt Name und Anschrift müssen angegeben werden.
 
Eine telefonische Einreichung der Anfragen ist ebenfalls möglich und kann unter der 06876 / 709 - 114 erfolgen.
 
Weitere Informationen zur Einwohnerfragestunde der Gemeinde Weiskirchen können sie aus der Satzung entnehmen.


Ihre Ansprechpartner

Hauptamt
Rathaus
Zimmer 1.07

 06876 709-114
 E-Mailschreiben an hauptamt@weiskirchen.de


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