Informationen zu der Europa-, Kommunal - und Bürgermeisterwahl am 09. Juni 2024

Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024

Am 09.06.2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag

  1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besitzen,
  2. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union[1] eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet),
  4. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind,
  5. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser

Bekanntmachung abgesandt werden.

Einem Antrag, der erst nach dem 19.05.2024 (21. Tag vor der Wahl) bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden  (§ 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung).

Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum oben angegebenen 21. Tag vor der Wahl gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Wahl einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

1

Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.

Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei den Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden.

Für Ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist u. a. Voraussetzung, dass Sie am

Wahltag

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
  3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit den Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an Eides statt abzugeben über das Vorliegen der o. g. Voraussetzungen für die aktive oder passive Wahlteilnahme.

Merzig, den 23.10.2023

Der Kreiswahlleiter des Landkreises Merzig-Wadern

Thomas Jackl

-Leitender Verwaltungsdirektor-

[1] Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden.

öffentliche Wahlbekanntmachung zu den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

weitere Informationen erhalten Sie hier

Wahlbekanntmachung  Kommunal- und Bürgermeisterwahlen 2024

Aufforderung zum Einreichen von Vorschlägen zur Bestellung der Beisitzer bzw. Beisitzerinnen und deren Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen für den Gemeindewahlausschuss

Für obige Wahlen ist gemäß § 8 Kommunalwahlgesetz (KWG) ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Dieser entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Gemeinderats- und Ortsratswahlen in der Gemeinde Weiskirchen sowie der Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Gemeinde Weiskirchen. Gleichzeitig stellt er das jeweilige amtliche Endergebnis im Wahlgebiet Weiskirchen fest und ermittelt die Sitzverteilung für die Gemeinderats- und Ortsratswahlen. 

Die vom Gemeindewahlausschuss vorzunehmende Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses anlässlich der Direktwahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister der Gemeinde Weiskirchen gilt auch für den Fall einer etwaig notwendig werdenden Stichwahl am 23. Juni 2024.

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist der Gemeindewahlleiter. Darüber hinaus gehören dem Ausschuss mindestens vier von ihm berufene Wahlberechtigte als Beisitzerinnen und Beisitzer an. Für jede Beisitzerin oder jedem Beisitzer ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen. Der Gemeindewahlleiter bestellt die Beisitzerinnen und Beisitzer und deren Stellvertreter unter Berücksichtigung der von den in der Gemeinde Weiskirchen vertretenen Parteien und Wählergruppen rechtzeitig eingehenden Vorschläge.

Ich bitte daher, die in der Gemeinde Weiskirchen vertretenen Parteien und Wählergruppen, mir bis zum 26. Januar 2024, Vorschläge für die Besetzung des Gemeindewahlausschusses an die Dienstanschrift der Gemeinde, z.Hd. Gemeindewahlleiter, Kirchenweg 2, 66709 Weiskirchen oder an wahlamt@weiskirchen.de zu unterbreiten.  Hierbei bitte ich zu beachten, dass Mitglied des Gemeindewahlausschusses nicht sein kann, wer Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag anlässlich der Gemeinderats- und Ortsratswahlen sowie der Direktwahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister der Gemeinde Weiskirchen ist.

Weiskirchen, 08. Januar 2024
Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter
Wolfgang Hübschen

Eingestellt: 15.01.2024 


 

Bestimmungen zur Einreichung von Wahlvorschlägen Gemeinderat sowie Ortsräte 2024

Wahlbekanntmachung
zu den am Sonntag, 09. Juni 2024 in der Gemeinde Weiskirchen stattfindenden Kommunalwahlen (Wahl zum Gemeinderat sowie zu den Ortsräten) und der Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister (weitere Informationen. . . ) 

 

Weitere Informationen zur Kommunalwahl der Landeswahlleitung 
 

Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin oder des
Bürgermeisters der Gemeinde Weiskirchen


Am Sonntag, dem 09. Juni 2024, wird die Wahl des Bürgermeisters durchgeführt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Wahlhandlung und Ermittlung des
Wahlergebnisses sind öffentlich.


Aufgrund § 76 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 100
und § 25 Kommunalwahlordnung (KWO) gebe ich bekannt, dass der
Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 11. April 2024 aufgrund der von den
Parteien, den Wählergruppen bzw. Einzelbewerbern eingereichten Wahlvorschläge für
die Wahl des Bürgermeisters folgende Bewerber zugelassen hat und die Reihenfolge
wie folgt bestimmt wird:

1. Familienname, Vorname
Beruf
Geburtsjahr
Wohnort
Willems, Thorsten
Dipl.-Verwaltungswirt (FH)
1977
Weiskirchen
Christlich
Demokratische Union
Deutschlands
2. Familienname, Vorname
Beruf
Geburtsjahr
Wohnort
Conrad, Stefan
Verkaufsleiter
1985
Weiskirchen
Sozialdemokratische
Partei Deutschlands
3. Familienname, Vorname
Beruf
Geburtsjahr
PLZ, Wohnort
Scharf, Armand
Verwaltungsfachwirt
1971
Weiskirchen
Freie
Wählergemeinschaft
Weiskirchen
4. Familienname, Vorname
Beruf
Geburtsjahr
Wohnort
Puhl, Uwe Nikolaus
Selbst. Unternehmer
1968
Weiskirchen
Alternative für
Deutschland
5. Familienname, Vorname
Beruf
Geburtsjahr
Wohnort
Barth, Stephan
Dipl.-Bauingenieur (FH)
1964
Wadern
Einzelbewerber

Weiskirchen, 12. April 2024
Der Gemeindewahlleiter
für die Bürgermeisterwahl
Wolfgang Hübschen
 

Wahlbekanntmachung  Kommunal- und Bürgermeisterwahlen 2024

Aufforderung zum Einreichen von Vorschlägen zur Bestellung der Beisitzer bzw. Beisitzerinnen und deren Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen für den Gemeindewahlausschuss

Für obige Wahlen ist gemäß § 8 Kommunalwahlgesetz (KWG) ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Dieser entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Gemeinderats- und Ortsratswahlen in der Gemeinde Weiskirchen sowie der Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Gemeinde Weiskirchen. Gleichzeitig stellt er das jeweilige amtliche Endergebnis im Wahlgebiet Weiskirchen fest und ermittelt die Sitzverteilung für die Gemeinderats- und Ortsratswahlen. 
Die vom Gemeindewahlausschuss vorzunehmende Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses anlässlich der Direktwahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister der Gemeinde Weiskirchen gilt auch für den Fall einer etwaig notwendig werdenden Stichwahl am 23. Juni 2024.

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist der Gemeindewahlleiter. Darüber hinaus gehören dem Ausschuss mindestens vier von ihm berufene Wahlberechtigte als Beisitzerinnen und Beisitzer an. Für jede Beisitzerin oder jedem Beisitzer ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen. Der Gemeindewahlleiter bestellt die Beisitzerinnen und Beisitzer und deren Stellvertreter unter Berücksichtigung der von den in der Gemeinde Weiskirchen vertretenen Parteien und Wählergruppen rechtzeitig eingehenden Vorschläge.

Ich bitte daher, die in der Gemeinde Weiskirchen vertretenen Parteien und Wählergruppen, mir bis zum 26. Januar 2024, Vorschläge für die Besetzung des Gemeindewahlausschusses an die Dienstanschrift der Gemeinde, z.Hd. Gemeindewahlleiter, Kirchenweg 2, 66709 Weiskirchen oder an wahlamt@weiskirchen.de zu unterbreiten. 
Hierbei bitte ich zu beachten, dass Mitglied des Gemeindewahlausschusses nicht sein kann, wer Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag anlässlich der Gemeinderats- und Ortsratswahlen sowie der Direktwahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister der Gemeinde Weiskirchen ist.

Weiskirchen, 08. Januar 2024
Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter
Wolfgang Hübschen

Eingestellt: 15.01.2024 
 

Wahlbekanntmachung

Bestimmungen zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Bürgermeisterwahl 2024

Wahlbekanntmachung
zu den am Sonntag, 09. Juni 2024 in der Gemeinde Weiskirchen stattfindenden Kommunalwahlen (Wahl zum Gemeinderat sowie zu den Ortsräten) und der Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister (weitere Informationen. . . ) 

Weitere Informationen zur Kommunalwahl der Landeswahlleitung 
 

Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen-/und Kollegen des Wahlamtes, Herr Jakobs und Frau Trierweiler gerne zur Verfügung.

Tel.: 06876 / 709 - 119 
wahlamt@weiskirchen.de