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Führerscheinwesen
Allgemeine Informationen
Die Führerscheinstelle ist für alle Fahrerlaubnisanträge zuständig (ausgenommen Wiedererteilung von Fahrerlaubnissen nach vorangegangener Entziehung), wenn der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Weiskirchen hat.
Für die Wiedererteilung von Fahrerlaubnissen (nach vorangegangener Entziehung) wenden Sie sich bitte an den Landkreis Merzig-Wadern, Führerscheinstelle.
Grundsätzlich ist für jede Form der Führerscheinantragstellung eine persönliche Vorsprache erforderlich. Anträge können frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters bzw. Ablauf der Fahrerlaubnisklasse gestellt werden.
- Download Datei: BF 17 - Antrag u. Zustimmung gesetzlicher Vertreter
- Download Datei: BF 17 - Begleitperson
- Download Datei: Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
Ihre Ansprechpartner
Führerscheinstelle
Rathaus
Zimmer 1.05
06876 709-213
E-Mailschreiben an fuehrerscheinstelle@weiskirchen.de