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Gewerberegisterauskunft


Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister

  • Der Antrag kann nur persönlich beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Weiskirchen gestellt werden.  
  • Bei der Antragstellung ist die Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepass erforderlich.
  • Bei Vorlage an eine Behörde ist eine genaue Adressangabe der Behörde nötig.
  • Der genaue Verwendungszweck muss angegeben werden.
  • Die Bearbeitungszeit beim Bundeszentralregister kann bis zu 2 Wochen betragen.

Gebühr: 13,00 €  

Ihre Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Rathaus
Zimmer 1.09 / 1.10

 06876 709-216 / 217
 E-Mailschreiben an ema@weiskirchen.de


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