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Gewerberegisterauskunft
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
- Der Antrag kann nur persönlich beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Weiskirchen gestellt werden.
- Bei der Antragstellung ist die Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepass erforderlich.
- Bei Vorlage an eine Behörde ist eine genaue Adressangabe der Behörde nötig.
- Der genaue Verwendungszweck muss angegeben werden.
- Die Bearbeitungszeit beim Bundeszentralregister kann bis zu 2 Wochen betragen.
Gebühr: 13,00 €
Ihre Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Rathaus
Zimmer 1.09 / 1.10
06876 709-216 / 217
E-Mailschreiben an ema@weiskirchen.de