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Grundsteuer A
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG) und die Hebesatzsatzung.
Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und Forstwirtschaft und die Grundsteuer B für bebaute oder unbebaute Grundstücke und Geschäftsgrundstücke erhoben.
Aktuelle Hebesätze:
- Grundsteuer A: 450%
- Grundsteuer B: 550%
Die Festlegung der jeweiligen Hebesätze erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates.
Ihre Ansprechpartner
Steueramt
Rathaus
Zimmer 2.08
06876 709-327
E-Mailschreiben an steueramt@weiskirchen.de