ein Schritt zurück   oder Neue Suche


Grundsteuer B


Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG) und die Hebesatzsatzung.

Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und Forstwirtschaft und die Grundsteuer B für bebaute oder unbebaute Grundstücke und Geschäftsgrundstücke erhoben.

Aktuelle Hebesätze:

  • Grundsteuer A: 450%
  • Grundsteuer B: 550%

Die Festlegung der jeweiligen Hebesätze erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates.

FAQ's Grundsteuer

Grundsteuergesetz

Hebesatzsatzung ab 2022

Ihre Ansprechpartner

Steueramt
Rathaus
Zimmer 2.08

 06876 709-327
 E-Mailschreiben an steueramt@weiskirchen.de


ein Schritt zurück