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Kinderausweis


Bei Auslandsreisen ist für Kinder unter 12 Jahren das Mitführen eines Kinderreisepasses erforderlich, sofern kein Reisepass vorhanden ist.

Voraussetzungen/benötigte Unterlagen:

•    das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Beantragung anwesend sein
•    aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
•    insofern nicht beide Elternteile persönlich vorstellig werden, die Einverständniserklärung beider Elternteile (Vordruck unten zum Download)
•    Geburtsurkunde


Gültigkeit:

Die Gültigkeit für Kinderreisepässe beträgt ab dem 01.01.2021 ein Jahr. Verlängerungen sind für max. ein Jahr möglich.
Die Gebühren für die Ausstellung (13,00 €) und die Verlängerung (6,00 €) bleiben gleich. Ein Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Gebühr:

13,00 € bei Ausstellung, 6,00 € für Verlängerung
 

Wichtige Hinweise:

Verlust/Diebstahl

Bei Verlust des Kinderreisepasses ist eine Verlusterklärung bei Ihrem Passamt erforderlich, bei Diebstahl muss eine Diebstahlanzeige bei der jeweils zuständigen Polizeidienststelle gemacht werden.

Einreisebestimmungen

Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über Einreisebestimmungen. Hierüber können Sie sich selbst bei den Behörden des Zielstaates bzw. über den Reiseveranstalter informieren.

Alleinreisende

Für Alleinreisende Minderjährige empfiehlt das Auswärtige Amt dem Kind eine formlose Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Personen mitzugeben.

(Vordruck siehe unten)

Einverständniserklärung der Eltern für Ausweis


Ihre Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Rathaus
Zimmer 1.09 / 1.10

 06876 709-216 / 217
 E-Mailschreiben an ema@weiskirchen.de


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