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Kinderausweis
Ausweise für Kinder
Minderjährige benötigen für Auslandsreisen ein eigenes, anerkanntes und gültiges Reisedokument. Dies gilt auch für Säuglinge und Kleinkinder.
Seit dem 01.01.2024 können für Kinder statt des Kinderreisepasses ausschließlich folgende Dokumente ausgestellt werden:
Dokument | Kosten | Gültigkeitsdauer |
Personalausweis | 22,80 € | 6 Jahre |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 € | Max. 3 Monate |
Reisepass | 37,50 € | 6 Jahre |
Express - Reisepass | 69,50 € | 6 Jahre |
Vorläufiger Reisepass *kann nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden! Bitte beachten Sie, dass nicht in jedem Land die vorläufigen Dokumente akzeptiert werden | 26,00 € | 1 Jahr |
Wir bitten Sie um eine rechtzeitige Beantragung der entsprechenden Dokumente für Ihre Kinder, da die Beantragung von Personalausweisen und Reispässen mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.
Die Lieferzeiten verlängern sich ggfls. je nach Auftragslage bei der Bundesdruckerei. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Einwohnermeldeamt über die aktuellen Lieferzeiten. Aktuell beträgt die Lieferzeit für einen Reisepass ca. 8 Wochen. (ohne Gewähr).
Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über das Auswärtige Amt Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de) eingeholt werden.
Voraussetzungen/benötigte Unterlagen:
• das Kind, für das das Ausweisdokument ausgestellt werden soll, muss bei der Beantragung anwesend sein
• aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
• insofern nicht beide Elternteile persönlich vorstellig werden, die Einverständniserklärung beider Elternteile (Vordruck unten zum Download)
• Sollten Sie das alleinige Sorgerecht haben, legen Sie bitte einen Nachweis über diese Tatsache vor
• ggfls. Geburtsurkunde (erfragen Sie bitte beim Einwohnermeldeamt, ob die Vorlage einer Geburtsurkunde notwendig ist)
• Unterschriftspflicht besteht für Kinder ab dem 10. Lebensjahr
• Die Zahlung ist per EC-Karte oder Überweisung möglich
Wichtige Hinweise:
Verlust/Diebstahl
Bei Verlust des Ausweisdokumentes ist eine Verlusterklärung bei Ihrem Passamt erforderlich, bei Diebstahl muss eine Diebstahlanzeige bei der jeweils zuständigen Polizeidienststelle gemacht werden.
Einreisebestimmungen
Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über Einreisebestimmungen. Hierüber können Sie sich selbst bei den Behörden des Zielstaates bzw. über den Reiseveranstalter informieren.
Alleinreisende
Für alleinreisende Minderjährige empfiehlt das Auswärtige Amt dem Kind eine formlose Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Personen mitzugeben.
Einverständniserklärung der Eltern für Ausweis
Ihre Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Rathaus
Zimmer 1.09 / 1.10
06876 709-216 / 217
E-Mailschreiben an ema@weiskirchen.de