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Mahnungen


Mahn- und Vollstreckungswesen

Verwaltungsakte, die zur einer öffentlich-rechtlichen Geldleistung verpflichten, werden im Rahmen des Verwaltungszwangsverfahrens nach den Vorschriften des Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (SVwVG) beigetrieben.
Es handelt sich beispielsweise um Steuer- und Gebührenschulden, Buß - und Zwangsgelder oder die Rückforderung zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen.
Das Einlegen von Rechtsmitteln ist hier bei dem Festsetzungsbescheid, welcher der Forderung zugrunde liegt oder im Vollstreckungsverfahren nur gegen eine konkrete Vollstreckungsmaßnahme möglich.
Gegen Mahnungen oder Pfändungsankündigungen können keine Rechtsmittel eingelegt werden, da es sich hierbei nicht um Verwaltungsakte handelt.

Ihre Ansprechpartner

Gemeindekasse
Rathaus
Zimmer 2.11

 06876 709-325 / 328
 E-Mailschreiben an gemeindekasse@weiskirchen.de


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