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Melderegisterauskunft


Nach dem BMG kann jeder über eine bestimmte Person eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Die einfache Melderegisterauskunft beinhaltet:                                                 

•    Familienname,                                                                                                      
•    Vornamen,                                                                                                               
•    Doktorgrad,                                                                                                                   
•    aktuelle Anschrift bzw. aktuelle Anschriften und                                                         
•    sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Die Auskunft erfolgt nicht, sofern für die gesuchte Person etwa

  • ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 Bundesmeldegesetz (BMG) oder
  • eine Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz (BMG) eingetragen ist. Im Einzelfall kann von dem zuständigen Einwohnermeldeamt nach Anhörung der betroffenen Person unter Abwägung der Interessen trotz eingetragener Sperre eine Auskunft erteilt werden.
  • wenn die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels erfolgen soll. Ausnahme bei Vorlage einer Einwilligungserklärung.

Einfache Melderegisterauskünfte bitte online einholen!!!

Über die nachfolgende Internetseite können Sie sofort auf die gewünschten Daten der Einwohnerinnen und Einwohner aller saarländischen Städte und Gemeinden zugreifen:  www.meldeportal-saar.de .  (Hier erhalten Sie weitere Hinweise.)       
 

Gebühr:    

Einfache Melderegisterauskunft (online): 5,00 € (Gebühr zzgl. Auslagen)
Einfache Melderegisterauskunft (Einwohnermeldeamt): 7,00 €
 

Hinweis:
Der Betrag ist auch dann zu entrichten, wenn eine Person nicht gefunden wird oder aus anderen Gründen eine Auskunft nicht erteilt werden kann.


Erweiterte Melderegisterauskunft

Soweit ein berechtigtes Interesse persönlich oder schriftlich glaubhaft gemacht wird, kann eine erweiterte Melderegisterauskunft über einzelne bestimmte Personen beim Einwohnermeldeamt der Stadt oder der Gemeinde, in der die Person wohnhaft ist oder war, erteilt werden. Die erweiterte Melderegisterauskunft kann neben den Daten der einfachen Melderegisterauskunft noch folgende Daten enthalten: frühere Namen, Geburtsdatum/-ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, Familienstand, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs-/Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

Gebühr:     9,00 €
 

Melderegisterauskunft mit erhöhtem Verwaltungsaufwand

Rückgriff auf archivierte Unterlagen (vor 1989)

Gebühr:     10,00 € bis 60,00 € je nach Verwaltungsaufwand
 
 

Ihre Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Rathaus
Zimmer 1.09 / 1.10

 06876 709-216 / 217
 E-Mailschreiben an ema@weiskirchen.de


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