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Personalausweis
Zur persönlichen Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen
- alter Personalausweis/Reisepass bzw. Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Geburtsurkunde
- bei Personen unter 16 Jahren - Einverständniserklärung der Eltern
Gültigkeit
bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre
Gebühr
bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 €
ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist bei nicht rechtzeitiger Beantragung des neuen Personalausweises und Glaubhaftmachung des dringenden Bedarfs möglich.
Die Gültigkeitsdauer wird dem jeweiligen Verwendungszweck angepasst.
Zur persönlichen Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen
- alter Personalausweis/Reisepass bzw. Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Geburtsurkunde
- bei Personen unter 16 Jahren - Einverständniserklärung der Eltern - Sorgerechtserklärung bei Alleinerziehenden
Gültigkeit
längstens 3 Monate
Gebühr
10,00 €
- Download Datei: Einverständniserklärung der Eltern für Ausweise
- Download Datei: Vollmacht Abholung Personalausweise
Ihre Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Rathaus
Zimmer 1.09 / 1.10
06876 709-216 / 217
E-Mailschreiben an ema@weiskirchen.de