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Personalausweis


Zur persönlichen Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen

  • alter Personalausweis/Reisepass bzw. Kinderreisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Geburtsurkunde 
  • bei Personen unter 16 Jahren - Einverständniserklärung der Eltern

Gültigkeit
bis zum 24. Lebensjahr:  6 Jahre
ab dem 24. Lebensjahr:  10 Jahre

Gebühr
bis zum 24. Lebensjahr:  22,80 €
ab dem 24. Lebensjahr:  37,00 €

Vorläufiger Personalausweis

Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist bei nicht rechtzeitiger Beantragung des neuen Personalausweises und Glaubhaftmachung des dringenden Bedarfs möglich.
Die Gültigkeitsdauer wird dem jeweiligen Verwendungszweck angepasst.

Zur persönlichen Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen

  • alter Personalausweis/Reisepass bzw. Kinderreisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Geburtsurkunde
  • bei Personen unter 16 Jahren - Einverständniserklärung der Eltern - Sorgerechtserklärung bei Alleinerziehenden

Gültigkeit
längstens 3 Monate

Gebühr
10,00 €


Vordrucke
Einverständniserklärung der Eltern für Ausweise 
Vollmacht Abholung Personalausweis

Ihre Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Rathaus
Zimmer 1.09 / 1.10

 06876 709-216 / 217
 E-Mailschreiben an ema@weiskirchen.de


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