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Polizeiliches Führungszeugnis
Wichtiger Hinweis!
Die Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses sowie Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister sind auch online möglich!
Mit der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt es die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz online zu beantragen.
Unter www.fuehrungszeugnis.bund.de erhalten Sie weitere Informationen und gelangen direkt zur Onlinebeantragung.
Mehr Infos zum Thema „Führungszeugnis“
Informationen des Bundesamtes für Justiz
Polizeiliches Führungszeugnis
• Der Antrag kann nur persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses gestellt werden.
• Die Bearbeitungszeit beim Bundesamt für Justiz kann bis zu 2 Wochen betragen.
Gebühr:
13,00 €
Europäisches Führungszeugnis
Für Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen ist gemäß § 30b BZRG zwingend ein Europäisches Führungszeugnis zu erteilen. Weitere Hinweise finden Sie unter den o. g. Informationen des BfJ.
• Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden. Die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ist erforderlich.
• Die Bearbeitungszeit beim Bundesamt für Justiz kann bis zu 5 Wochen betragen.
Gebühr:
13,00 €
Besondere Hinweise:
Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungs-zeugnisses vorliegen. Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der Antrag stellenden Person aus.
Beantragung von Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde: Hierfür ist die genaue Anschrift der Behörde und die Angabe des Verwendungszwecks notwendig!
Ihre Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Rathaus
Zimmer 1.09 / 1.10
06876 709-216 / 217
E-Mailschreiben an ema@weiskirchen.de