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Windelzuschuss


Um finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Windelentsorgung von Kleinkindern oder Inkontinenzpatienten auszugleichen, die sich aus der neuen entleerungsabhängigen Veranlagungsgrundlage bei den Abfallbeseitigungsgebühren ergeben können, gewährt die Gemeinde Weiskirchen einen finanziellen Zuschuss zur Entsorgung von Windeln.

Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Weiskirchen, die im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsplan vom Gemeinderat zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gewährt wird. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss ist grundsätzlich nicht begründet.

Voraussetzungen zur Antragsbewilligung bei Babywindeln:

  • Die Kleinkinder, für die der Zuschuss beantragt wird, müssen in der Gemeinde Weiskirchen wohnhaft und mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
  • Die Kinder dürfen im Kalenderjahr, für das der Zuschuss gewährt werden soll, nicht älter als drei Jahre alt sein.

Bei Behinderung des Kindes gilt der Zuschuss über das dritte Lebensjahr hinaus, sofern die Notwendigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt wird.

Der jährliche Zuschuss beträgt pauschal 25,00 Euro und wird ab dem ersten Kind unter drei Jahren gewährt.

Voraussetzungen zur Antragsbewilligung bei Inkontinenzwindeln:

  • Die Personen, für die der Zuschuss beantragt wird, müssen in der Gemeinde Weiskirchen wohnhaft und mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
  • Die Inkontinenz muss durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.
  • Der Antragsteller willigt der Verarbeitung seiner Gesundheitsdaten ein.

Der jährliche Zuschuss beträgt pauschal 25,00 Euro.

Für Pflegeeinrichtungen und Seniorenheime sowie für Personen, die in den vorgenannten Einrichtungen wohnen, wird der Zuschuss nicht gewährt.

Antragsverfahren

Die Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag mittels eines entsprechenden Vordruckes im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Haushaltsmittel gewährt. Der Antrag auf Zuschuss zur Entsorgung von Babywindeln ist jährlich neu zu stellen und endet mit der Vollendung des dritten Lebensjahres. Der Antrag für einen Zuschuss zur Entsorgung von Inkontinenzwindeln ist jährlich neu zu stellen.

Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bei der Gemeinde Weiskirchen bearbeitet. Eine Beantragung des Zuschusses für vergangene Jahre ist ausgeschlossen.

Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden und ausgefüllt bei der Gemeinde Weiskirchen – Steueramt, Zimmer 2.05 abgegeben werden.

Antragsformular 

Ihre Ansprechpartner

Steueramt
Rathaus
Zimmer 2.08

 06876 709-327
 E-Mailschreiben an steueramt@weiskirchen.de


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