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Zweitwohnungssteuer


Seit dem 01.01.2012 erhebt die Gemeinde Weiskirchen die sog.  Zweitwohnungssteuer.  Ziel der Zweitwohnungssteuer ist es, dass Inhaber von Zweitwohnungen sich mit der Abgabe dieser Steuer an der Finanzierung der Infrastruktur der Gemeinde Weiskirchen beteiligen.
Nach der Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Weiskirchen sind grundsätzlich alle Personen steuerpflichtig, die melderechtlich in der Gemeinde Weiskirchen mit einem Nebenwohnsitz gemeldet sind. Ausnahmen hiervon sind in der Satzung beschrieben.

Steuersatz

10 % der Kaltmiete, mindestens 180 € pro Jahr
⇒ Siehe § 5 + 6 der Satzung


Ihre Ansprechpartner

Steueramt
Rathaus
Zimmer 2.08

 06876 709-327
 E-Mailschreiben an steueramt@weiskirchen.de


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