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Beglaubigungen
Bei der Beglaubigung von Abschriften/Fotokopien ist in jedem Fall das Original mitzubringen.
Bei der Beglaubigung von Unterschriften ist die Unterschrift im Beisein des Mitarbeiters/ der Mitarbeiterin zu vollziehen. Personalausweis bzw. Reisepass sind vorzulegen.
Gebühren:
Beglaubigungen von Unterschriften:
je Unterschrift 2,55 €
Beglaubigungen von Abschriften:
1-5 Seiten 5,00 €
Beglaubigungen von Abschriften:
ab 6 Seiten pro Seite 0,55 €
Nicht beglaubigt werden außerdem:
Testamente
Vorsorgevollmachten
Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
Grundbucheintragungen
Vereins- und Handelsregistersachen
übersetzte ausländische Dokumente und ausländische Pässe
Ihre Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Rathaus
Zimmer 1.09 / 1.10
06876 709-216 / 217
E-Mailschreiben an ema@weiskirchen.de