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Beglaubigungen


Bei der Beglaubigung von Abschriften/Fotokopien ist in jedem Fall das Original mitzubringen.
Bei der Beglaubigung von Unterschriften ist die Unterschrift im Beisein des Mitarbeiters/ der Mitarbeiterin zu vollziehen. Personalausweis bzw. Reisepass sind vorzulegen.

Gebühren:

Beglaubigungen von Unterschriften:
je Unterschrift 2,55 €

Beglaubigungen von Abschriften:
1-5 Seiten 5,00 €

Beglaubigungen von Abschriften:
ab 6 Seiten pro Seite 0,55 €


Nicht beglaubigt werden außerdem:

    Testamente
    Vorsorgevollmachten
    Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
    Grundbucheintragungen
    Vereins- und Handelsregistersachen
    übersetzte ausländische Dokumente und ausländische Pässe

Ihre Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Rathaus
Zimmer 1.09 / 1.10

 06876 709-216 / 217
 E-Mailschreiben an ema@weiskirchen.de


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