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An-, Ab - und Ummeldungen


Anmeldung einer Haupt-/Nebenwohnung
Notwendige Unterlagen:
•    alle gültigen Ausweisdokumente der zuziehenden Personen, Stammbuch der Familie oder Geburtsurkunden
•    Wohnungsgeberbestätigung


Abmeldung einer Haupt-/Nebenwohnung
 Notwendige Unterlagen:
•    gültiger Personalausweis


 Ummeldung innerhalb der Gemeinde Weiskirchen
 Notwendige Unterlagen:
•    gültiger Personalausweis
•    Wohnungsgeberbestätigung

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges eines Minderjährigen Kindes gemäß  §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG) .


Wichtige Hinweise:

Die Meldefrist für eine An-, Ab- oder Ummeldung beträgt 2 Wochen nach Einzug in die neue Wohnung. Sollte nach Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung im Inland bezogen werden, so hat die Abmeldung innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug zu erfolgen. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug (Wegzug ins Ausland) möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.

Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und nicht im Inland gemeldet sind (beispielsweise Touristen oder Geschäftsreisende), entsteht die Meldepflicht erst nach 3 Monaten.

Wer im Inland gemeldet ist und eine Wohnung für nicht länger als 6 Monate bezieht, braucht sich für diese Wohnung nicht an- oder abzumelden. Wer nach Ablauf von 6 Monaten nicht aus der Wohnung ausgezogen ist, hat sich binnen 2 Wochen für diese Wohnung anzumelden.
Die gebührenfreie An-, Ab- oder Ummeldung müssen Sie persönlich oder durch einen von Ihnen Bevollmächtigten im Einwohnermeldeamt vornehmen. Denken Sie bitte auch daran Ihre Fahrzeuge umzumelden (näheres siehe Adressänderung Kraftfahrzeugschein).

Schützen Sie die Weitergabe Ihrer Daten durch Widerspruch.
Weiterhin haben Sie das Recht in die Datenübermittlung nach § 44 Abs. 3 Nr. 2 BMG für Zwecke der Werbung und des Adresshandels einzuwilligen.

Einwilligung zur Weitergabe von Daten für Werbung und Adresshandel

Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten aus dem Melderegister


 

Ihre Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Rathaus
Zimmer 1.09 / 1.10

 06876 709-216 / 217
 E-Mailschreiben an ema@weiskirchen.de


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