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Ehefähigkeitszeugnis


Sie beabsichtigen Ihre Ehe im Ausland zu schließen, dann wird in der Regel die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses verlangt. Durch das Ehefähigkeitszeugnis wird durch die Behörde des Heimatstaates bescheinigt, dass der beabsichtigten Eheschließung nach dessen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.

Schriftlich können Sie Ihr Ehefähigkeitszeugnis beantragen, wenn Sie sich im Ausland aufhalten und Ihr letzter Wohnsitz in Deutschland die Gemeinde Weiskirchen war.

Setzen Sie sich bitte mit uns persönlich in Verbindung um zu erfahren, welche Unterlagen zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigt werden.
Für Rückfragen sowie weiteren Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner

Standesamt
Rathaus
Zimmer 1.05

 06876 709-212
 E-Mailschreiben an standesamt@weiskirchen.de


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