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Lebenspartnerschaft


Mit der "Ehe für alle" wurde im Jahr 2017 die Zivilehe inklusive aller damit einhergehenden Rechte auch gleichgeschlechtlichen Paaren geöffnet.
Eingetragene Lebenspartnerschaften, die bereits zuvor geschlossenen worden sind, können beim Standesamt in eine Ehe umgewandelt werden.
Neue Lebenspartnerschaften können seit dem 01.10.2017 nicht mehr geschlossen werden.,
 Durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.07.2017 können nur noch Ehen geschlossen werden.
Für die Anmeldung der Eheschließung bei ledigen Paaren gelten dieselben Bestimmungen wie für verschiedengeschlechtliche Paare.

Paare die bereits begründete Lebenspartnerschaften eingegangen sind, können diese nach gem.  § 17a PStG in eine Ehe „umwandeln“ lassen.
Die Umwandlung muss vorher beim Standesamt des Wohnorts formell angemeldet werden.
Zur Umwandlung ist jedes deutsche Standesamt zuständig, unabhängig davon, wo die Lebenspartnerschaft geschlossen wurde.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Team des Standesamtes selbstverständliche gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner

Standesamt
Rathaus
Zimmer 1.05

 06876 709-212
 E-Mailschreiben an standesamt@weiskirchen.de


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