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Sterbeurkunden


Sterbefall

Bei der Beurkundung von Sterbefälle für die Gemeinde Weiskirchen mit den dazugehörigen Ortsteilen ist das Standesamt Weiskirchen zuständig. Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag, muss der Tod eines Menschen dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er verstorben ist, angezeigt werden.

Verpflichtet zur mündlichen Anzeige ist jede Person,

  • die in häuslicher Gemeinschaft mit der/dem Verstorben gelebt hat
  • die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist
  • in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat

Selbst vorsprechen müssen Sie nicht, wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, für Sie die Anzeige beim Standesamt durchzuführen.
Zur schriftlichen Anzeige ist der Träger der Einrichtung verpflichtet, wenn die Person in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim sowie in einer sonstigen Einrichtung verstorben ist.

Falls ein Angehöriger selbst den Sterbefall anzeigen möchte, sind folgende Unterlagen erforderlich

  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geb.-Register
  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

Ihre Ansprechpartner

Standesamt
Rathaus
Zimmer 1.05

 06876 709-212
 E-Mailschreiben an standesamt@weiskirchen.de


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