Bekanntmachung zur Auslegung der Karten der Wasserbehörde betreffend die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten an der Prims und deren Nebengewässern;

Zur Zeit findet hinsichtlich des Festsetzungsverfahrens von Überschwemmungsgebieten noch bis zum 13.04.2022 das gesetzlich vorgeschriebene sog. Auslegungsverfahren statt.

Stellungnahmen hierzu können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h., bis einschließlich zum 27.04.2022, eingereicht werden.

Mit der Auslegungsbekanntmachung konnte bereits darauf hingewiesen werden, dass es im Rahmen der v.g. Auslegungsphase auch eine Informationsveranstaltung geben wird.

Diese Informationsveranstaltung zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete an Prims und Nebengewässern wird aufgrund der aktuellen, angespannten Corona-Situation am 12.04.2022, in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr, als Videokonferenz durchgeführt.

Im Anschluss an diese Informationsveranstaltung stehen die Referentinnen dann noch für Fragen per Chat oder direkt zur Verfügung.

Die Anmeldung zu dieser Videokonferenz erfolgt unter Festsetzung-uesg@umwelt.saarland.de, woraufhin zeitnah der Veranstaltungslink zugesendet wird. Die Videokonferenz wird mit Webex durchgeführt. Auch Nutzer ohne Webex-Kennung können als Gast daran teilnehmen.

Alternativ sind die entsprechenden Informationen auch über die „Aktuelle Meldungen-Seite“ des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zu entnehmen.

Dies unter https://www.saarland.de/muv/DE/home/home_node.html oder direkt auf der Seite der Festsetzung der Überschwemmungsgebietsseite „Prims und Nebengewässer“ unter: https://www.saarland.de/muv/DE/portale/wasser/informationen/hochwasserschutzimsaarland/ueberschwemmungsgebiete/UESG_Karten_Block4.html.